Aufgrund der aktuellen Infektionslage hat das Land Hessen heute neue Regelungen zu den 3G-Bestimmungen (Geimpft, Genesen, Getestet) erlassen, die zum 11. November in Kraft treten.
Der gravierendste Punkt der neuen Verordnung besagt, dass ein Antigen-Schnelltest bei Durchführung der 3G-Bestimmungen für ungeimpfte und ungenesene Personen nicht mehr ausreicht. Es muss ein gültiger PCR-Test vorliegen!
Bitte beachtet diese neue Regelung bei allen sportlichen – und Freizeit-Aktivitäten rund um die Sparta.
Herzlichen Dank und beste Grüße,
der Vorstand der Sparta