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1933-1935

Zeit der Verfolgung und Auflösung

Nach der „Machtergreifung“ Hitlers 1933 hatte die DJK nun stets unter wachsenden Schwierigkeiten und Repressalien der damaligen Machthaber zu leiden.

Im Jahr 1934 kam es unter den Nationalsozialisten zum gänzlichen Betätigungsverbot der DJK Vereinen.

Ein weiterer harter Schlag traf die DJK mit der Ermordung des 34-jährigen Reichsführers der DJK, Adalbert Probst, am 10 Juli 1934. Nachforschungen in Berlin ergaben, dass Probst „auf der Flucht“ erschossen worden sei.

Im August 1935 sah die Verbandsleitung, dass die Aufrechterhaltung der DJK nicht mehr möglich war.

Mit der Verordnung gegen die konfessionellen Jugendverbände vom 23. Juli 1935 in Preußen – und darauf folgend in den anderen Ländern – war die DJK Sparta aufgelöst und verboten und ihr Vermögen wurde beschlagnahmt.

Dieser Abschnitt ging als die dunkelste Epoche in die Geschichte der Deutschen Jugendkraft ein. Die DJK-Idee wird jedoch in die Zeit nach dem verheerenden
2. Weltkrieg gerettet.

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