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HTV: Erläuterung zur Zuschauerfrage

By 15. Juni 2020Juni 16th, 2020Covid-19, Tennis

Da es insbesondere bei der Zuschauerfrage wohl noch Unklarheiten gibt, möchten wir noch einmal konkret informieren, um weitere Unsicherheiten zu vermeiden.

Sind Eltern auch Zuschauer? Oder dürfen diese als Betreuer auf die Anlage?
Hierzu hat uns das Hessische Innenministerium unmissverständlich erklärt, dass auch Eltern als Zuschauer zu bewerten sind. Die Erklärung im Wortlaut: „Zuschauer sind generell verboten. Das betrifft explizit auch Eltern und Familienangehörige oder Partner […], für den Trainings- und Wettkampfbetrieb ist explizit gefordert, dass keine Zuschauer anwesend sind.“

Vereine haben aber die die Möglichkeit die Mannschaftsführer/-innen auch jetzt noch im Verlauf der Saison zu bearbeiten. Dort könnten Sie für die Jugendmannschaften ein Elternteil als MF auswählen. Dadurch gehört zumindest eine erwachsene Person offiziell zur Mannschaft.

Wichtig: Eltern, die noch nicht als Vereinsmitglied angelegt sind, bitte vorab im HTO als Mitglied anlegen. Außerdem könnten die Corona-Beauftragten die Aufgabe für die jeweiligen Spieltage an die Eltern übertragen. Somit haben die Eltern eine zugewiesene Funktion und sind nicht länger Zuschauer.

Zusammengefasst gilt für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb:

  • Doppel erlaubt
  • Umkleide und Duschen geöffnet (5m²- Regel)
  • Anreise mit max. 10 Personen pro PKW
  • Zuschauer verboten!
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